Der sogenannte Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX zählt zu den Nachsorgemaßnahmen im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit des Betroffenen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Behinderungsart in Betracht.
Insbesondere nach schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall soll der Rehabilitationssport Hilfe zur Selbsthilfe bieten, um den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen, Krankheitsbeschwerden zu mindern und die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Sein Ziel ist die langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges.
Reha-Sport kommt für Jene in Frage, Deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen wird und ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.